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Salzburg: Erstes Urteil in Lebenshilfe-Prozess

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Die Lebenshilfe Salzburg kündigte einer behinderter Klientin den Wohnplatz, weil es Reibereien mit deren Mutter gab. Das Landesgericht entschied erstinstanzlich für junge Frau.

Es ist eine heikle Causa, die seit Dezember 2014 das  Land, die BH Zell, die Volksanwaltschaft und sogar das Höchstgericht (OGH) beschäftigt. Eine seit einer Gehirntumor-OP im Kindesalter schwer behinderte junge Frau soll ihren vertrauten Wohnplatz verlassen, weil der Heimbetreiber, die Lebenshilfe, mit deren Mutter nicht „kann“.

Noch kein Ende in ungewöhnlichem Prozess

Vor kurzem hat das Landesgericht Salzburg ein Urteil in dem ungewöhnlichen Prozess gesprochen. Darin kommt Richter Clemens Zeilinger zu dem Schluss, die Lebenshilfe weise keinen tauglichen Kündigungsgrund nach und die Kündigung sei aus Formalgründen unwirksam. „Die Lebenshilfe hat die Kündigungsbestimmungen nicht eingehalten“, erläutert der Rechtsanwalt der Familie, Werner Steinacher von der Salzburger Kanzlei Benn-Ibler. Katharina Steidl darf also in ihrem vertrauten Wohnheim bleiben, in dem sie laut ihrer Familie gerne lebt. Gegen das erstinstanzliche Urteil  hat die Lebenshilfe aber  umgehend berufen.

Die Mutter kritisiere zu viel

Als Grund nennt  Geschäftsführer Guido Güntert  Rosa Steidls häufige Kritik an Katharinas Betreuung im Wohnheim. Einige Mitarbeiter/innen hätten sich versetzen lassen, andere sogar gekündigt.  Dass eine einzelne Mutter so viel  anrichten könne, war laut Anwalt  Steinacher für das Gericht nicht ausreichend glaubwürdig. Guido Güntert betont dagegen, das Gericht habe  Steidls Vorwürfe gegen das Personal auch nicht anerkannt. Man betreue Katharina gerne und professionell, Menschlichkeit stehe bei der Lebenshilfe-GmbH „an oberster Stelle“.

Dominante Stellung in Behindertenbetreuung

Solche Aussagen finden Katharinas Fürstreiter  zynisch. Die Lebenshilfe Salzburg nutze ihre dominante Stellung im Bereich Behindertenunterbringung aus, um kritische Eltern mundtot zu machen, meinen Katharinas Mutter Rosa Steidl sowie Gerda Ressl  vom Verein Behindertenombudsmann, bei dem sich weitere Familien mit strittigen Kündigungsfällen gemeldet haben. Ressl fragt: „Wo bleibt die Menschlichkeit, wenn sich Einrichtungen aussuchen, wen sie haben wollen und wen nicht?“

Von Sabine Tschalyj

 


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