Rosenkrieg nach einer Scheidung auf islamische Art. Ein Mann aus Salzburg, er ist Österreicher, verstieß seine Frau in Pakistan. Dafür reichten drei Worte. Die Stadt anerkannte den archaischen Rechtsakt und lehnte die Rückkehr der Mutter zu ihren Kindern in Salzburg ab.
Der Rosenkrieg eines Paares mit pakistanischen Wurzeln ist wohl ein Paradefall dafür, was Kritiker als schleichende Islamisierung bezeichnen. Es geht um eine Scheidung mit einseitiger Verstoßung der Frau nach dem Rechtssystem der islamischen Scharia. Die Normen gehen direkt auf den Propheten Mohammed (6. Jhdt.) zurück und statten den Mann mit archaischen Privilegien aus.
Scheidungsformel vor „zwei gerechten Männern“
Der in Salzburg aufgewachsene Rizwan R. (Name geändert) hat sich dieser Möglichkeit bedient. Der Mann ist der Sohn pakistanischer Einwanderer und hat wie die gesamte Großfamilie einen österreichischen Pass. Zu acht wohnt man in einer Sozialwohnung in Liefering – nun jedoch ohne die Schwiegertochter und Mutter der drei Kinder (5, 9 und 12). Die besuchen den Kindergarten, die Volks- und Hauptschule.
Denn ihr Vater ließ sich am 29. September 2016 in Pakistan ohne Beisein seiner pakistanischen Frau scheiden. Dazu reichte das bloße Aussprechen der Formel „talaq, talaq, talaq“ (sinngemäß: Du bist frei) vor „zwei gerechten Männern“ als Zeugen, von denen einer R.s Bruder war. Seine Anwältin in Salzburg – sie ist auf Klienten mit Migrationshintergrund spezialisiert – hatte ihm dazu geraten, erzählt R. beim Lokalaugenschein. „Ich soll die Ehe am besten beenden, wo ich sie begonnen habe.“
„Riesige Schande“
2004 hatte R. die Pakistanerin Ansa (Name geändert) in der Heimat seiner Eltern geheiratet. Man lebte in Salzburg, seine Frau hatte nur Haushalt und Kinder zu versorgen, sagt R. Aber die 35-Jährige „wollte immer mehr“. Am Ende habe sie die Familie verlassen. Eine „riesige Schande“ sei das und in halb Pakistan bekannt. 2015 verbrachte die Großfamilie wieder einmal längere Zeit in Pakistan. Da habe Ansa die Liebe zu einem anderen gestanden, ihn inzwischen geheiratet, während er sich nur um die Kinder kümmere, sagt R. Fakt ist, dass seine Frau von Pakistan nach Dubai flog, wo ihre Eltern als Gastarbeiter leben, und Rizwan R. danach die einseitige Trennung erklärte. Er habe 16 Monate gewartet, seine Frau angefleht, zurückzukommen (nach islamischem Recht ist die Verstoßung nach einer Wartefrist von drei Monatsblutungen rechtskräftig). Auch ein pakistanisches Gericht habe die Scheidung anerkannt und ihm die Kinder zugesprochen, so R.
„In Dubai ausgesetzt“
Ansa R. erzählt freilich eine andere Geschichte. Ihr eigener Mann habe sie nach Dubai geschickt, unter dem Vorwand, sie würden dorthin übersiedeln. Sie habe „erst realisiert, in den Vereinigten Arabischen Emiraten förmlich ausgesetzt worden zu sein, als ihr Mann ihr sagte, sie könne nun nie wieder zurück. Er habe ihr alles genommen, einschließlich ihrer Visumskarte von Österreich. Alles was sie wolle, sei wieder bei ihren Kindern zu sein.“ So steht es in einem Beschluss das Landesverwaltungsgerichts Salzburg, das der Frau glaubte. Denn die Pakistanerin hatte bereits im Juni 2016 die Stadt Salzburg über die österreichische Botschaft kontaktiert und um eine Aufenthaltsbewilligung als Familienangehörige angesucht.
Talaq, talaq, talaq!
Die Fremdenrechtsbehörde lehnte ab. Denn die dreifache Mutter sei nun „rechtskräftig geschieden“, wurde auf einem Zettel vermerkt. Eine nachgereichte, beglaubigt übersetzte Scheidungsurkunde diente als Beweis: Der Österreicher R. habe seine Ehe in Pakistan vor Zeugen und einem Notar aufgelöst, indem er „’dreimal die Scheidung Talaq’ erklärte.“
Frauen verstoßen: In Österreich rechtsunwirksam
Das Landesverwaltungsgericht hob den Bescheid der Stadt dennoch auf, da die islam-rechtliche Verstoßung der Ehefrau (Talaq) laut Oberster Judikatur den inländischen Rechts- und Wertvorstellungen widerspricht.
Das Büro von Bürgermeister Harald Preuner schickte dem SF als Stellungnahme lediglich einige interne Handlungsanweisungen des Innenministeriums zum Umgang mit islam-rechtlichen Eheschließungen („Handschuhehe“ im Iran bei abwesendem Partner). Diese werden oft anerkannt. Danach urteile die Behörde. Informell soll aber auch die an die Familie bereits ausbezahlte Sozialhilfe von insgesamt 32.000 Euro eine Rolle gespielt haben.
Sonja Wenger